BONITO

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Regulations

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Vertragsabschluss und Geltungsbereich der Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen


Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen bestimmen Erfüllungsbedingungen für BONITO, Erfüllungsbedingungen für BONITO Verkäufer, des Warenverkaufs und Lieferung für den Käufer. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen sind ein Bestandteil eines für die Parteien verbindlichen Vertrages oder
ein Teil der Auftragsbestätigung, die einen Vertrag darstellt, wobei der Vertrag geschlossen wird, wenn der Käufer
keine Bedenken gegen die Vertragsbestätigung hat. Die vorbehaltslose Unterzeichnung der Vertragsbestätigung durch den Käufer ohne Korrekturen gilt als Annahme dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Alle Mitteilungen, Informationen, Bestätigungen und Anzeigen des Käufers erfordern die Schriftform. Die Parteien schließen die Verwendung von Vertragsmustern des Käufers (insbesondere allgemeine Geschäftsbedingungen, Vertragsmuster, Ordnungen) aus.
Preis
Vereinbarte Preise entsprechen dem am Tage der Auftragsannahme geltenden Preisverzeichnis und es handelt sich um Nettopreise ohne MwSt. Durch Aktualisierung des Preisverzeichnisses wird dessen vorherige Fassung aufgehoben. Den vereinbarten Preisen wird die MwSt. auf die gekauften Waren in der jeweils geltenden Höhe am Tage
der Rechnungsstellung angerechnet. In den Preisen sind Transport- und Verpackungskosten nach üblichen Standards
des Verkäufers enthalten. Der Verkäufer kann auf Wunsch des Käufers zusätzlich eine Lieferung der bestellten Waren seine Kosten durchführen. Verpackungen sind Eigentum des Verkäufers und zurückzugeben. Verpackungen müssen nicht zurückgegeben werden, wenn eine Kaution in Höhe von 200 EUR pro Stück geleistet wird, die nach deren Rückgabe abgerechnet wird.
Lieferort
Der Käufer verpflichtet sich, bestellte Waren in der vereinbarten Zeit (in vereinbarten Terminen) auf eigene Kosten abzuholen zu entladen, und insbesondere die Entladung am Lieferort sowie eine Quantitäts- und Qualitätsabnahme
(in Bezug auf sichtbare Mängel) vor der Entladung sicherzustellen. Alle Risiken verbunden mit der Warenbeschädigung oder Verlust gehen zum Zeitpunkt des Entladungsbeginns auf den Käfer über. Der Käufer ist verpflichtet, eine Sendung zu prüfen, ob sie im Transport nicht erkennbar beschädigt wurde. Bei Feststellung derartigen Beschädigungen ist ein Reklamationsprotokoll unter Teilnahme des Beförderers zu erstellen.

Wenn die Entladung aus Gründen auf Seite des Käufers nicht zustande kommen kann, trägt er pauschal Lagerungs- und Versicherungskosten in Höhe 5% des Auftragswertes brutto täglich und Kosten des neuen Transportes. Die Übergabe der Waren an den Käufer erfolgt immer aufgrund eines Liefer-/Herausgabescheines. Die Unterzeichnung der Unterlage durch die beiden Parteien vorbehaltlos bedeutet, dass die Ware oder deren vereinbarte Partie in der vereinbarten ohne sichtbare Mängel übergeben wurde.

Der Verkäufer haftet nicht für die Verzögerung der Auftragserfüllung, wenn sich die Verzögerung aus nachstehenden Umständen ergibt:

a) Probleme auf der Hinfahrt zum Kunden verbunden mit dem Straßenverkehr, Naturkatastrophen, Sozialunruhen, Mobilisation, Rohstoffmängel, Streiks
b) Ereignisse, für die der Käufer nicht haftet

Liefertermin
Der Liefertermin wird für jeweils für jeden Auftrag vereinbart und beträgt bei Waren in weißer Farbe etwa 20 Werktage und bei sonstigen Waren etwa 30 do 45 Werktage ab Einreichung der unterzeichneten Auftragsbestätigung durch
den Käufer. Der Verkäufer gibt den endgültigen Liefertermin spätestens 7 Tage vor der geplanten Lieferung an.
Der angegebene Liefertermin kann sich aus Gründen ändern, die vom Verkäufer unabhängig sind.

Der Käufer leistet dem Verkäufer eine Anzahlung in Höhe von 70 % des Auftragswertes brutto bei Waren aus PVC und Rollladen oder 70 % bei Alu waren. In diesem Fall wird die oben genannte Vertrag erst nach der Leistung einer Anzahlung durch den Käufer geschlossen, die als Zahlungsteil zu betrachten ist.
Der Käufer leistet dem Verkäufer die Restliche 30% Restzahlung direkt nach der Ware Eingang zum Lieferort damit die Entsprechenden Leistungen zum Einbau erfüllt seien können.
Zur Einhaltung des vereinbarten Abwicklungstermins ist der Käufer verpflichtet, eine Auftragsbestätigung und/ oder eine Bestätigung der Anzahlungsleistung spätestens bis zu jedem Dienstag 12:00 einzureichen.
Wenn der Verkäufer eine durch den Käufer unterzeichnete Auftragsbestätigung oder Bestätigung der Anzahlungsleistung nach Ablauf der obigen Frist erhält oder wenn der Käufer mit der Übergabe von Unterlagen oder Anweisung zögert,
die für die Auftragserfüllung von Bedeutung sind, ist der Verkäufer berechtigt, den Liefertermin entsprechend ohne finanzielle Verpflichtungen zu verschieben.
Zahlungsbedingungen
Der Käufer bezahlt den in der Auftragsbestätigung festgesetzten Preis, sofern die Parteien schriftlich nicht anders vereinbaren. Der Preis für die bestellten Waren wird durch den Käufer spätestens in der in der Rechnung angegeben
Frist bezahlt. Der Preis wird auf das in der Rechnung angegebene Konto überwiesen oder bar an der Kasse des Verkäufers bezahlt.
Der Finanzmittelleingang auf das Konto des Verkäufers gilt als Zahlungstag. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, gesetzliche Zinsen zu erheben. Wenn der Zahlungsverzug länger ist als 7 Tage, ist der Verkäufer berechtigt, weitere Lieferungen für den Käufer einzustellen und
alle Zahlungen des Käufers für den Verkäufer werden ohne Rücksicht auf die vorher vereinbarte Zahlungsfrist fällig.
Wenn der Verkäufer diese Berechtigungen in Anspruch nimmt, hat der Käufer weder Ansprüche gegen den Verkäufer auf Schadenersatz wegen Inanspruchnahme dieser Berechtigungen noch auf Vertragsstrafen. Bei fehlender Zahlung nach
der Zahlungsfrist ist der Verkäufer berechtigt, Dritte mit der Geltungsmachung von finanziellen Ansprüchen samt zustehenden Zinsen zu beauftragen und den Käufer mit anfallenden Kosten zu belasten.
Bei Verschlechterung der finanziellen Lage des Käufers und seiner beschränkten Zahlungsfähigkeit behält sich
der Verkäufer vor, die Zahlung des Käufers für die bestellte Ware zu sichern. Wenn eine sofortige Sicherheit nicht
möglich ist, ist der Verkäufer berechtigt, die Vertragserfüllung bis zur Einholung der Sicherheit einzustellen.
Der Käufer ist nicht berechtigt, die Zahlung des Rechnungsbetrages wegen erhobener Reklamationen oder anderer Ansprüche verbunden mit der Lieferung einzubehalten.
Eigentumsvorbehalt
Der Verkäufer behält sich das Eigentumsrecht an allen bestellten und gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Auftrag und gegeben falls zusätzliche Kransportkosten und/oder Verzugszinsen vor. In dieser Situation behält sich der Verkäufer vor, bewegliche Sachen bis zur Begleichung von Forderungen zu behalten.
Wenn der Käufer im Rahmen eines Auftrages oder als Vermittler handelt, übernimmt er die ganze Haftung für Folgen
des Eigentumsvorbehaltes des obigen Verkäufers, wobei er verpflichtet ist den Auftraggeber oder den Enderwerber (Käufer)

in Kenntnis zu setzen.
Haftung des Verkäufers für Warenmängel
Eventuelle Unstimmigkeiten in der Warenlieferung und Warenmängel sind schriftlich unverzüglich nach deren Feststellung, nicht später als einen Monat ab Warenabnahme anzuzeigen.
Der Verkäufer verpflichtet sich, innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der schriftlichen Reklamation bestehend aus Bildern dem Käufer seine Stellungnahme dazu mitzuteilen. Wenn die Reklamation erfolgreich untersucht wird, liefert der Verkäufer dem Käufer innerhalb von 28 Tagen ab Reklamationsprüfung die Ware oder deren mangelfreie Teile. Der Austausch
von mangelhaften Teilen wird durch den Käufer in eigener Regie ausgeführt. Der Verkäufer haftet nur für tatsächliche Schäden, ausgenommen verlorene Vorteile.
Der Verkäufer ist nicht verpflichtet andere Schäden zu reparieren, die durch Lieferung der mangelhaften Ware entstanden sind. Der Verkäufer haftet bis zum Wert der beanstandeten Ware.
Beim für die beiden Parteien bewussten Verkauf der nicht vollwertigen oder preisreduzierten Ware und in anderen Fällen schließen die Parteien die Haftung für Mängel dieser Ware aus.
Beim Verkauf der Ware ohne Haftung für Mängel ist der Verkäufer verpflichtet, eine angemessen Bemerkung in dieser Hinsicht in der Auftragsbestätigung oder im Lieferschein einzutragen.
Wenn der Verkäufer Hersteller der verkauften Ware ist, leistet er Gewähr zu den im Garantieschein festgesetzten Bedingungen, der auf Verlangen des Käufers ausgehändigt wird. Der Verkäufer veröffentlicht auch Garantie Bedingungen auf seiner Homepage.
Rücknahme oder Änderung des nicht üblichen Auftrages

Der Käufer kann den Auftrag zurückziehen oder ändern ausschließlich gegen eine schriftliche Zustimmung des Verkäufers. Bei Rücknahme oder Änderung des nicht üblichen Auftrages vor Herstellungsbeginn der bestellten Ware bezahlt der Käufer dem Verkäufer eine Vertragsstrafe in Höhe von 10% des Auftragswertes netto.
Durch Bezahlung der Vertragsstrafe bleiben weitere Ansprüche des Verkäufers auf Schadenersatz unberührt, wenn
die Vertragsstrafe den Schaden des Verkäufers nicht abdeckt. Bei Absage eines nicht üblichen Auftrages durch den Käufer, der schon erfüllt wurde oder im Gange ist, ist der Käufer verpflichtet die ganze Forderung zu begleichen.
In anderen Fällen des Verzichtes des Käufers auf den Auftrag verliert er den Anspruch auf Rückgabe der geleisteten Anzahlung.
Schlussbestimmungen
In den in diesen allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen ungeregelten Fragen finden Bestimmungen des polnischen Rechtes Anwendung.
Über mögliche Streitigkeiten zwischen den Parteien hat ein für den Sitz des Verkäufers zuständiges Gericht zu entscheiden.


(DATUM, KAÜFERUNTERSCHRIFT)

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